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Ab 3.5.21 wieder körpernahe Dienstleistungen möglich

Ab Montag 3.5.21 sind auch Termine für körpernahe Dienstleistungen (Strömen, Klangmassage, ...) in der Praxis wieder möglich. Voraussetzung dafür ist - neben der FFP2-Maske - ein negativer Covid-Test, ein Nachweis über eine Genesung (Sars-CovII-Infektion in den letzten 6 Monaten) oder ein Nachweis über eine Impfung (ab dem 22. Tag nach der Impfung).

[Stand: 19.5.21]

 

Gültig ist entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), ein negativer Antigentest einer befugten Stelle (nicht älter als 48 Stunden) oder  ein Antigentest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde (nicht älter als 24 Stunden).

 

Die Apotheke "Am Schöpfwerk", die sich im Obergeschoß des Vitawerks befindet, bietet Antigen-Tests an. Weitere Informationen auf der Apotheken-Homepage.


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